Pflegegrad 4
Den Pflegegrad 4 erhält eine pflegebedürftige Person, wenn der MDK ihr 70 bis <90 Punkte gibt.
Das entspricht einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit dieses Pflegebedürftigen.
Menschen, die vor 2017 die Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder aber Pflegestufe 3 hatten, werdem nun dem Pflegegrad 4 zugeteilt.