Der Schwerbehindertenausweis ist je nach Art und Umfang der Einschränkungen mit Merkzeichen versehen. Diese bringen "Nachteilsausgleiche" mit sich, doch was bedeuten diese?
Das Merkzeichen "aG" ist nur zuzuerkennen, wenn wegen außergewöhnlicher Behinderung beim Gehen die Fortbewegung auf das schwerste eingeschränkt ist.
Weiterlesen...
Blind ist der Behinderte Mensch, dem das Augenlicht vollständig fehlt.
Weiterlesen...
Bei der Prüfung der Frage, ob diese Voraussetzungen vorliegen, kommt es nicht auf die konkreten örtlichen Verhältnisse des Einzelfalles an...
Weiterlesen...
Die Feststellung des Merkzeichens "Gl" setzt voraus, dass Gehörlosigkeit vorliegt.
Weiterlesen...
Wer als "hilflos" anzusehen ist, wird hier etwas ausführlicher erläutert...
Weiterlesen...
Die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht sind erfüllt bei:
Weiterlesen...